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Erbe Verlassenschaft

Erbangelegenheiten sind oft komplex und juristisch anspruchsvoll. Kucera Rechtsanwälte begleiten Mandant:innen sowohl bei der vorausschauenden Gestaltung als auch bei der Abwicklung von Verlassenschaften. Im Fokus stehen rechtssichere und nachvollziehbare Lösungen, etwa in Form eines Testaments, eines Pflichtteilsverzichts oder durch die Übernahme der Vertretung im laufenden Verfahren.

Verlassenschaft und Vorsorge rechtssicher regeln

Testament und Vorsorge

Ein klar formuliertes Testament ist der erste Schritt zur rechtssicheren Nachlassregelung. Neben der Errichtung letztwilliger Verfügungen unterstützen wir auch bei Pflichtteilsverzichten und beraten zu Schenkungen zu Lebzeiten oder zur Nachlassplanung bei Immobilienvermögen. Dabei berücksichtigen wir persönliche Wünsche ebenso wie mögliche steuerliche und zivilrechtliche Folgen.

Vertretung im Verlassenschaftsverfahren

Die Abwicklung einer Verlassenschaft erfordert Genauigkeit, Erfahrung und strukturiertes Vorgehen. Wir vertreten Erb:innen und Erbengemeinschaften gegenüber Gerichten, weiteren Erbberechtigten und Behörden. Dabei begleiten wir außergerichtliche Abhandlungen, übernehmen die vollständige schriftliche Verlassenschaftsabwicklung ohne Notariat und sorgen für eine rechtskonforme und schlanke Umsetzung.

Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen

Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten unter Erb:innen oder zu Unklarheiten bei Ansprüchen, setzen wir auf eine nachvollziehbare und konsequente Anspruchsdurchsetzung im Sinne unserer Mandant:innen. Wir machen Pflichtteils- und Erbansprüche geltend, prüfen bestehende Wohn- oder Nutzungsrechte und berücksichtigen frühere Schenkungen bei der Anspruchsbewertung.

_DSC8748©Karin Nussbaumer_sw.jpg
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