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Liegenschaft Immobilien

Immobilienangelegenheiten zählen zu den vielschichtigsten Bereichen des Zivilrechts. Unsere Kanzlei begleitet Erwerb, Entwicklung, Nutzung und Übertragung von Liegenschaften mit einem Blick für juristisch fundierte Strukturen und wirtschaftliche Anforderungen. Im Mittelpunkt stehen sorgfältig ausgearbeitete Verträge, eine vorausschauende Abwicklung und die korrekte Durchführung im Grundbuch. Auch steuerliche Aspekte sowie formelle Vorgaben, etwa im Bereich Geldwäscheprävention, werden zuverlässig berücksichtigt.

Sichere Strukturen für Immobiliengeschäfte

Kauf, Schenkung und Vertragserrichtung

Der Erwerb oder die Übergabe einer Immobilie ist ein bedeutender Schritt – juristisch, finanziell und oft auch persönlich. Unsere Rechtsanwaltskanzlei gestaltet Kauf-, Schenkungs-, Tausch- und Leibrentenverträge klar und vorausschauend und begleitet sämtliche Abläufe bis zur grundbücherlichen Durchführung. Dabei behalten wir auch Nebenaspekte wie Grunderwerbsteuer, Immobilienertragsteuer und Finanzierungsfragen stets im Blick.

Vermietung, Nutzung und Verwaltung

Wer Immobilien nutzt oder vermietet, sieht sich einer Vielzahl juristisch relevanter Fragen gegenüber. Das Team von Kucera Rechtsanwälte berät bei Miet- und Pachtverträgen ebenso wie bei der Begründung von Wohnungseigentum, der Aufteilung von Liegenschaften oder der Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten. Wir sorgen für rechtlich stabile Rahmenbedingungen, sowohl im laufenden Betrieb als auch bei besonderen Nutzungssituationen.

Entwicklung und Projektbegleitung

Immobilienprojekte beginnen mit einer Idee und vielen rechtlichen Fragen. Bereits in der Planungsphase stehen wir beratend zur Seite und unterstützen bei Umwidmungen, Realteilungen sowie der Strukturierung komplexer Vorhaben. Dabei definieren wir klare Vertragsverhältnisse, klären Fragen zur Besteuerung und Finanzierung und berücksichtigen sowohl wirtschaftliche Rahmenbedingungen als auch grundbuchrechtliche Vorgaben.

Übertragung von Eigentum und Nachlassgestaltung

Wenn Immobilien den Eigentümer wechseln, ist eine durchdachte rechtliche und steuerliche Planung entscheidend. Unsere Kanzlei betreut Übertragungen im Rahmen von Schenkung, Verlassenschaft oder Verkauf ebenso wie bei Tauschverträgen, Leibrenten oder der Verwertung von Liegenschaften in komplexen Nachlasssituationen. Im Zuge dessen klären wir steuerliche Fragen rund um Erwerb und Veräußerung, wahren Ihre Interessen gegenüber Vertragspartnern und Behörden und gestalten die grundbücherliche Durchführung strukturiert und transparent – unter Berücksichtigung aller steuerlichen und geldwäscherechtlichen Anforderungen.

_DSC8850©Karin Nussbaumer_sw.jpg
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